»  Algemene voorwaarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DPG B.V. mit Sitz und Büro in Deurne. Hinterlegt bei der Handelskammer Roermond unter Nummer 68365586.

 

Artikel: 1: Definitionen

1.1         Unter „Verkäufer“ werden in diesen Bedingungen die GmbH DPG B.V. (Handelskammernummer 68365586) und alle mit dieser Gesellschaft im Konzern verbundenen Unternehmen verstanden.

1.2         Unter „Abnehmer“ werden in diesen Bedingungen alle (Rechts-)Personen verstanden, die mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließen oder eine andere vertragliche Vereinbarung eingehen.

1.3         Unter „Produkt“ werden in diesen Bedingungen Waren und Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes verstanden.

 

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1      Diese Bedingungen sind stets auf alle Angebote, Offerten und Verträge anwendbar, die vom Verkäufer vorgelegt bzw. geschlossen werden.

2.2      Diese Bedingungen werden unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers angewendet, sofern diese nicht schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden.

2.3      Abweichungen von den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Artikel 3: Angebote und/oder Offerten

3.1      Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind alle Angebote und/oder Offerten unverbindlich.

            Wird in einem Angebot eine Annahmefrist genannt, dann bedeutet dies nur, dass das Angebot nach dieser Frist in jedem Fall seine Gültigkeit verliert.

3.2      Vom Verkäufer ausgehändigte Broschüren, Preislisten und andere Informationen haben nur informellen Charakter und sind nicht verbindlich.

3.3      Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. gegen Nachnahme zu liefern.

 

Artikel 4: Zustandekommen des Vertrages

4.1      Verträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen kommen erst zustande, wenn und nachdem der Verkäufer diese schriftlich bestätigt oder mit der Umsetzung des Vertrages begonnen hat.

4.2      Wenn der Verkäufer ein verbindliches Angebot vorgelegt hat (siehe 3.1), kommt der Vertrag am Tag des Empfangs der schriftlichen Angebotsannahme zustande.

 

Artikel 5: Preise / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

5.1      Die angebotenen Preise verstehen sich ohne MwSt. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich die angegebenen Preise in Euro. Gibt ein Abnehmer eine Bestellung auf, ohne dass ausdrücklich ein Preis vereinbart wurde, wird diese Bestellung ungeachtet einer früheren Offerte oder eines früher in Rechnung gestellten Preises zu dem zum Zeitpunkt der Ausführung der Bestellung beim Verkäufer geltenden Verkaufspreis ausgeführt.

5.2      Preisangebote werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertrages geltenden Preise getätigt.

            Wenn sich nach Abschluss des Vertrages einer oder mehrere Kostenfaktoren (einschließlich u. a. Löhne, Steuern, Prämien, Einkaufspreise, Rohstoffpreise, Wechselkurse ausländischer Währungen usw.) erhöhen, dann ist der Verkäufer berechtigt, dem Abnehmer diese Erhöhung in Rechnung zu stellen.

5.3      Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Verkäufer die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorzulegen und ihn unverzüglich über jegliche Änderung derselben zu informieren. Kommt der Abnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, dann erhöht sich der Kaufpreis automatisch um die Umsatzsteuer und andere Beträge, die der Verkäufer infolge dieser Nichterfüllung zu entrichten hat.

 

Artikel 6: Lieferung / Emballage

6.1      Angegebene Lieferzeiten gelten stets als annähernde Angaben und können vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen nie als Säumnisfrist ausgelegt werden. Im Falle eines Lieferverzugs ist der Verkäufer schriftlich zu mahnen, und es ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung seiner Verpflichtungen einzuräumen.

6.2      Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgen alle Lieferungen ab Niederlassung des Verkäufers. Die verkauften Produkte gehen ab dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Das Risiko während des Transports ab Niederlassung des Verkäufers oder ab einem anderen Ort ist, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, immer auf Rechnung und Risiko des Abnehmers, der sich bei Bedarf gegen dieses Risiko zu versichern hat. Frachtfreie Lieferung bedeutet nicht mehr, als dass die Transportkosten für die betreffenden Produkte bis zum Abladeort beim Abnehmer auf Rechnung des Verkäufers gehen.

6.3      Wenn der Verkäufer auf der an den Abnehmer gesendeten Rechnung Verpackungskosten in Rechnung gestellt hat, dann gilt Folgendes: Nur die Rücksendung frei Lager und innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum von Emballage, die nach Meinung des Verkäufers im guten Zustand ist, berechtigt zur Rückerstattung der vom Verkäufer in Rechnung gestellten Verpackungskosten. Nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesene Emballage wird vom Verkäufer nicht zurückgenommen.

6.4      Falls Produkte nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Abnehmer abgenommen wurden, werden die betroffenen Produkte (wenn die Lagerkapazität des Verkäufers dies erlaubt) auf Rechnung und Risiko des Abnehmers beim Verkäufer gelagert. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag nach einer Frist von 14 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist aufzulösen, und zwar unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, zum Verkauf der Produkte an Dritte überzugehen.

6.5      Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen hat der Verkäufer das Recht, bei der Lieferung um bis zu 10 % – mit einer Mindesttoleranz von 1 kg bzw. 1 Liter – von der bestellten Produktmenge abzuweichen. Der Abnehmer ist verpflichtet, eine entsprechende Mehrlieferung abzunehmen und zu bezahlen und eine entsprechende Minderlieferung zu akzeptieren.

 

Artikel 7: Höhere Gewalt

7.1      Unter höherer Gewalt werden im vorliegenden Fall alle Umstände verstanden, die sich außerhalb des Einflusses des Verkäufers ergeben und die normale Umsetzung des Vertrages verhindern. Dies umfasst unter anderem Streiks, Krankheit von Beschäftigten, Import-, Export- und Transportverbote, behördliche Maßnahmen, Nichtlieferung bzw. nicht rechtzeitige Lieferung durch Zulieferer und die Beschädigung der für die Vertragserfüllung benötigten Produktions- und Transportmittel.

7.2      Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um den Zeitraum der Dauer der höheren Gewalt zu verschieben. Wenn die vorübergehende Unmöglichkeit der Erfüllung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung hätte erfolgen sollen, mehr als sechs Monate andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag per Einschreiben aufzulösen. Falls die Erfüllung durch den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, haben die Parteien ebenfalls das Recht, den Vertrag zu kündigen. Im Falle von höherer Gewalt hat der Abnehmer nie Anspruch auf Schadenersatz.

7.3      Der Verkäufer ist berechtigt, die Bezahlung des Teils der Vertragsleistungen zu verlangen, der bereits ausgeführt wurde, bevor der Umstand der höheren Gewalt eintrat.

 

Artikel 8: Reklamationen

8.1      Sobald der Abnehmer die Produkte in Empfang genommen hat, hat er unverzüglich zu prüfen, ob die Produkte wahrnehmbar in Ordnung sind und der getätigten Bestellung entsprechen. Wenn die vom Verkäufer gelieferten Produkte wahrnehmbare Mängel aufweisen oder nicht der getätigten Bestellung entsprechen, dann ist der Abnehmer verpflichtet, dies bei der Lieferung unverzüglich zu reklamieren und auf dem bei Empfang zu unterzeichnenden Beförderungspapier bzw. Lieferschein zu vermelden. Dieses Beförderungspapier bzw. dieser Lieferschein muss eine korrekte Beschreibung und Angabe der gelieferten Produkte umfassen. Reklamationen wegen anderer Mängel müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Abnehmer diese Mängel festgestellt hat oder billigerweise hätte feststellen können, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Liefertermin erfolgen. Wenn auf der Verpackung der betreffenden Produkte eine kürzere Haltbarkeit angegeben ist, sind die Beschwerden dem Verkäufer spätestens vor Ablauf dieser Frist schriftlich anzuzeigen.

8.2      Der Abnehmer verliert alle seine Rechte und Befugnisse, wenn er die Produkte verarbeitet oder weiterverkauft hat, obwohl er den angeblichen Mangel an den Produkten durch einfache Nachprüfung hätte feststellen können. Beschwerden aufgrund technisch unvermeidlicher Abweichungen von (angegebenen) Farben und Eigenschaften werden in keinem Fall akzeptiert.

8.3      Die Untauglichkeit gelieferter Lackprodukte kann vom Abnehmer – unter Ausschluss aller sonstigen Beweismittel – nur durch Vorlage eines Gutachtens der am besten geeigneten Abteilung der TNO (Niederländische Organisation für angewandte naturwissenschaftliche Forschung) oder einer anderen unabhängigen Sachverständigenorganisation nachgewiesen werden, wobei die Kosten für das Gutachten zu Lasten der ins Unrecht gesetzten Partei gehen. Für alle übrigen Produkte gilt keine verbindliche Beweisregelung.

8.4      Reklamationen und Beschwerden bezüglich Fehlmengen, Gewichten, Anzahlen, Emballage, berechneten Preisen oder Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte bzw. Erhalt der Rechnungen in Schriftform vorgelegt werden.

8.5      Nach Ablauf dieser Reklamationsfrist gelten die gelieferten Produkte bzw. die Rechnung als vom Abnehmer angenommen.

8.6      Die Vorlage einer Beschwerde entbindet den Abnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer.

8.7      Wenn der Verkäufer Beschwerden als begründet erachtet, sorgt er (nach eigener Wahl) entweder für die Reparatur der Produkte oder für den Ersatz der Produkte bzw. von Teilen davon.

 

Artikel 9: Haftung

9.1      Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Erfüllung der Bestimmungen des Artikels 8.7. Außer wenn ein Schaden von hochrangigen Führungskräften des Verkäufers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Irrtümer, Beschädigungen, Verzögerungen oder die nicht ordnungsgemäße Übermittlung von Bestellungen und Meldungen infolge der Nutzung des Internets oder anderer Kommunikationsmittel im Verkehr zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer oder zwischen dem Verkäufer und Dritten im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer; es sei denn, es liegt ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.

9.2      Der Verkäufer haftet, auch wenn er sich wider Erwarten nicht auf die Bestimmungen aus Absatz 1 berufen kann, nur für Schäden, die unmittelbar und ausschließlich Folge eigenen Verschuldens sind, wobei jedoch gilt, dass:

            (i) der Verkäufer nie für indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns, Folgeschäden und/oder Betriebsschäden) haftet und (ii) der Verkäufer nicht für Hilfspersonal (auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dieser Hilfspersonen) haftet.

9.3      Auch wenn sich der Verkäufer nicht auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten Haftungsausschlüsse berufen kann, ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf höchstens den Rechnungsbetrag für die vom Verkäufer gelieferten Produkte (einschließlich Dokumentation, Verarbeitungs- und anderer Empfehlungen, Anleitung und Überprüfung usw.) begrenzt, für den der Verkäufer schadenersatzpflichtig ist.

9.4      Wird der Verkäufer bezüglich Schäden, für die er kraft dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet, von Dritten in Haftung genommen, so hat der Abnehmer den Verkäufer von allen Forderungen freizustellen.

 

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

10.1    Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Abnehmer den Kaufpreis sowie alle anderen Forderungen im Sinne von Art. 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beglichen hat.

10.2    Der Abnehmer verpflichtet sich, auf erste Aufforderung ein Pfandrecht im Sinne von Art. 3:239 des niederländisches Bürgerlichen Gesetzbuches zugunsten des Verkäufers auf die Forderungen gegenüber Dritten einzuräumen, die sich aus dem Verkauf der vom Verkäufer gelieferten Produkte ergeben.

 

Artikel 11: Bezahlung, Zinsen und Kosten

11.1    Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen hat die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, ohne dass ein Anspruch auf Rabatt, Aussetzung oder Verrechnung besteht. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann der Abnehmer (sofern der Verkäufer  gegenüber dem Abnehmer keine fälligen Forderungen hat, die sich aus anderen Bestellungen oder auf andere Weise ergeben) vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen 2 % Skonto vom Nettorechnungsbetrag abziehen.

11.2    Wird die Forderung des Verkäufers nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen, so hat der Verkäufer das Recht, die Forderung ab 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum um Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat (ein Teil eines Monats wird als ganzer Monat gerechnet) – oder, wenn diese höher sind, um die gesetzlichen Zinsen gemäß Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches – zu erhöhen.

11.3    Alle dem Verkäufer entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Inkassogebühren entsprechen 15 % des geforderten Betrages, mindestens jedoch EUR 100,00.

 

Artikel 12: Geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte

12.1    Alle geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers an allen von ihm gelieferten Produkten bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Der Abnehmer verpflichtet sich, diese Rechte weder direkt noch indirekt durch Nutzung oder in irgendeiner anderen Weise zu verletzen oder zu beeinträchtigen und erkennt die diesbezügliche Rechteinhaberschaft des Verkäufers an.

 

Artikel 13: Weiterverkauf/Sorgfaltspflicht

13.1    Die Produkte dürfen vom Abnehmer nur in der unveränderten Originalverpackung weitergegeben werden. Der Abnehmer darf die vom Verkäufer stammende und mit einer Marke, Bezeichnung oder sonstigen Kennzeichnung versehene Verpackung nicht zum Wiederverpacken irgendeines anderen Produktes verwenden. Der Abnehmer muss die Produkte stets mit der erforderlichen Sorgfalt behandeln und darf keine Handlungen vornehmen, die die Qualität oder Sicherheit der Produkte oder die Wertschätzung der Marken beeinträchtigen könnten.

 

Artikel 14: Auflösung und Aussetzung

14.1    In Fällen, in denen der Abnehmer:

  1. für insolvent erklärt wird, ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wird;
  2. verstirbt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird;
  3. seinen Betrieb oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt, einschließlich der Eingliederung seines Unternehmens in eine zu gründende oder bestehende Gesellschaft, oder die Zielsetzungen seines Unternehmens ändert;
  4. mit Verpflichtungen in Verzug ist, die sich aus einem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag ergeben; kann die sofortige Zahlung aller Rechnungen verlangt werden und der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen (vollständig oder teilweise) auszusetzen, bis der Abnehmer eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erbracht hat, oder den Vertrag aufzulösen, wobei der Abnehmer für alle dem Verkäufer entstandenen oder noch entstehenden Schäden haftet.

14.2    Während der Umsetzung des Vertrages hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Abnehmer auf Aufforderung und zur Zufriedenheit des Verkäufers  eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erbracht hat. Diese Bestimmung gilt auch, wenn ein Kredit vereinbart wurde. Die Weigerung des Abnehmers, die verlangte Sicherheitsleistung zu erbringen, berechtigt den Verkäufer dazu, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und gegebenenfalls mit rückwirkender Kraft aufzulösen und die Lieferung zurückzunehmen, und zwar unbeschadet des Anspruchs auf Vergütung der bereits vom Verkäufer gelieferten Produkte und ausgeführten Arbeiten und unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz und die Erstattung von Kosten und Zinsen.

 

Artikel 15: Anwendbares Recht und Streitigkeiten

15.1    Auf alle Angebote, Offerten und Verträge, die vom Verkäufer vorgelegt bzw. geschlossen werden, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

15.2    Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Bezirksgericht Roermond (Niederlande) zuständig.

15.3    Die Bestimmung aus Absatz 2 dieses Artikels gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, sich an das nach Maßgabe der normalen Zuständigkeitsregeln zuständige Zivilgericht zu wenden.

 

Deurne, den 22. November 2012.